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Medizinisches Stillleben mit einer Einmalspritze, mehreren Glasampullen und -fläschchen sowie verschiedenen Tabletten und Kapseln auf weißem Untergrund. Die Anordnung symbolisiert medizinische Versorgung und Medikamentengabe.

Behandlungspflege

Ausschnitt einer Person in roter Dienstjacke mit dem Logo „Quebe Care“. Die Person steht mit verschränkten Armen vor einem roten Fahrzeug mit geöffneter Tür, das zum Pflegedienst gehört.

Wenn medizinische Leistungen nicht durch eine im Haushalt des Patienten lebende Person erbracht werden kann, übernimmt unser Pflegedienst gerne diese Aufgabe.

Voraussetzungen für die Behandlungspflege sind:

  • Behandlungspflege soll die medizinische Behandlung sichern oder Krankenhausaufenthalte vermeiden.
  • Sie wird vom behandelnden Arzt über die Verordnung häuslicher Krankenpflege verordnet.
  • Die Behandlungspflege dient dem Ziel der Sicherung der therapeutischen Behandlung
  • Die Notwendigkeit ist ärztlich verordnet

Kostenträger der Behandlungspflege, ist die Krankenkasse. Für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind folgende Zuzahlungen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Für jede Verordnung 10 Euro.
  • Für die ersten 28 Behandlungstage je Kalenderjahr 10 Prozent der Kosten.
Hella Thiele-Wolf
stellv. Pflegedienstleitung
Eine Frau mit lockigem, grauem Haar und roter Brille trägt ein weißes Poloshirt mit dem Logo des Pflegedienstes „Quebecare“. Sie blickt freundlich in die Kamera. Im Hintergrund befindet sich eine Wand mit farblich sortierten Planungskarten.
© Apotheker Heinrich Queckenberg e.K.