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Behandlungspflege

Wenn medizinische Leistungen nicht durch eine im Haushalt des Patienten lebende Person erbracht werden kann, übernimmt unser Pflegedienst gerne diese Aufgabe.

Voraussetzungen für die Behandlungspflege sind:

  • Behandlungspflege soll die medizinische Behandlung sichern oder Krankenhausaufenthalte vermeiden.
  • Sie wird vom behandelnden Arzt über die Verordnung häuslicher Krankenpflege verordnet.
  • Die Behandlungspflege dient dem Ziel der Sicherung der therapeutischen Behandlung
  • Die Notwendigkeit ist ärztlich verordnet

Kostenträger der Behandlungspflege, ist die Krankenkasse. Für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind folgende Zuzahlungen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Für jede Verordnung 10 Euro.
  • Für die ersten 28 Behandlungstage je Kalenderjahr 10 Prozent der Kosten.

Hella Thiele-Wolf
stellv. Pflegedienstleitung
© Apotheker Heinrich Queckenberg e.K.