Behandlungspflege
Wenn medizinische Leistungen nicht durch eine im Haushalt des Patienten lebende Person erbracht werden kann, übernimmt unser Pflegedienst gerne diese Aufgabe.
Voraussetzungen für die Behandlungspflege sind:
- Behandlungspflege soll die medizinische Behandlung sichern oder Krankenhausaufenthalte vermeiden.
- Sie wird vom behandelnden Arzt über die Verordnung häuslicher Krankenpflege verordnet.
- Die Behandlungspflege dient dem Ziel der Sicherung der therapeutischen Behandlung
- Die Notwendigkeit ist ärztlich verordnet
Leistungen im Rahmen der Krankenkasse (SGB V)
- Medikamentengabe (herrichten und verabreichen)
- Wundversorgung
- Abgabe von Augentropfen
- Blutzuckermessung bei Entgleisung oder Spritzen nach Wert
- Injektionen (z.B. Insulin, Antithrombosespritzen)
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Kompressionsverbände an- und ablegen
- Katheterisieren
- Medizinische Einreibungen
- Blutdruckmessung bei Entgleisung
- Inhalation
- Infusionsüberwachung
Kostenträger der Behandlungspflege, ist die Krankenkasse. Für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind folgende Zuzahlungen gesetzlich vorgeschrieben:
- Für jede Verordnung 10 Euro.
- Für die ersten 28 Behandlungstage je Kalenderjahr 10 Prozent der Kosten.
© Apotheker Heinrich Queckenberg e.K.